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Cover von Responsum iuris alterum, das ist, Kurtzes aber doch gründlichs Bedencken uber dise Quæstion
ob einer, welcher vor etlich Jahren gut Geldt aussgelihen oder darmit jährliche Pensiones erkaufft hat, schuldig seye sich mit groben Müntzen der jetzigen gestaigerten hohen valuta nach bezahlen zu lassen oder nicht?
Verfasser: Lustricius, M. Suche nach diesem Verfasser
Jahr: 1623
Verlag: Augspurg, Gedruckt durch Andream Aperger
Mediengruppe: Buch
OPEN V 10.1.3.0